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Pressemitteilung vom 02.04.2019

Grundsteuer C: Schaufensterpolitik gegen die eigenen Wähler

Bundesregierung will Strafsteuer auf unbebaute, baureife Grundstücke erheben

Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland warf der Bundesregierung heute vor, mit der Einführung einer zusätzlichen Steuer auf unbebaute, baureife Grundstücke eine verfehlte Wohnungspolitik auf Kosten der Bürger zu betreiben. „Am Ende wird die Rentnerin ihren Obstgarten verkaufen müssen, weil sie die Grundsteuer C nicht zahlen kann. Der Investmentfonds mit Sitz in der Karibik hingegen kann weiter spekulieren, weil das Finanzamt mangels Adresse nicht mal den Steuerbescheid verschicken kann“, kritisierte Verbandspräsident Kai Warnecke. Am 10. April will das Bundeskabinett die neue Grundsteuer C beschließen.

Wer keine oder nur geringe finanzielle Reserven hat, wird nach Einschätzung von Haus & Grund der Verlierer der Steuer sein. Die wahren Bodenspekulanten – Konzerne und Fonds – würden die Grundsteuer C hingegen aus der Portokasse zahlen. Warnecke verwies auf Erfahrungen mit dieser Steuer aus den 1960er Jahren. Damals wurde die Grundsteuer C nach nur zwei Jahren abgeschafft. Weder hatte sich das Baulandangebot nennenswert ausgeweitet noch waren die Baulandpreise durch die Steuer gesunken.

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